Hyper ... (Teil 4 von 4)


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Die obige Definitionsweise findet ihren Ursprung in der genaueren Betrachtung der Begrifflichkeiten. Sie beginnt mit der Allgemeinheit "Hypermedia" und spezialisiert sich in den einzelnen Ausprägungen wie "Hypertext" oder "Hypervideo", wie dies auch Herczeg beschreibt [HER06]. Viele weitere Autoren folgen dieser Definitionsweise, reichern sie aber an der ein oder anderen Stelle oder aus der ein oder anderen Perspektive heraus an. Drei dieser "Erweiterungen" sollen daher an dieser Stelle kurz erwähnt werden, bevor der Versuch einer weiteren Definition unternommen wird:

Abb. 17
Zweite Erweiterung der Konstruktion hypermedialer Inhalte: multiple Kanten

Eine möglichst umfassende Definition des Begriffes "Hypermedia", die auch im weiteren Verlauf dieser Reihe gelten soll, sollte daher in einer Kurzform also folgendermaßen lauten:

Hypermedia ist der Oberbegriff für eine Menge an Informationen zu einem Thema, die in verschiedenen Medientypen vorliegen können und untereinander auf verschiedene Weisen vernetzt sind.

Die ausführlichere Form dagegen ist eigentlich ein Bündel von weiteren Subdefinitionen und lautet daraus abgeleitet so:

Ein Hypermedium ist eine Sammlung von Informationsknoten zu einem Thema. Jeder Informationsknoten kann aus einer oder mehreren Informationen bestehen, die in verschiedenen Medienformen vorliegen können. Diese Informationsknoten sind untereinander durch Kanten vernetzt.

Kanten beginnen und enden mit Ankern innerhalb desselben oder eines anderen Informationsknotens. Sie können gerichtet von einem Anker auf einen anderen Anker deuten oder auch ungerichtet sein.

Anker können an Ausschnitte innerhalb eines Informationsknotens oder an den ganzen Informationsknoten gebunden sein.

Ein Hypermedium, dessen Informationen lediglich in einer Medienform vorliegen oder sich in seiner Repräsentation überwiegend an einer Medienform orientiert, ist ein Spezialfall. Die bedeutendste und bekannteste Spezialisierung ist Hypertext.